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Hochschulzugangsberechtigung, Schulabschluss und Zeugnisanerkennung

Mit welchem Schulabschluss kann ich mich für einen Bachelor-Studiengang bewerben?

Wir können deutsche Schul-Abschlusszeugnisse (Abitur / Fachhochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife) mit folgendem Vermerk als Bewerbung bei uns akzeptieren: „…berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (alternativ: in Baden-Württemberg) zum Studium an Fachhochschulen / Universitäten." 

Wenn Sie Ihren Abschluss noch nicht gemacht haben fragen Sie bitte bei Ihrer Schule nach, ob sich ein solcher Vermerk auf Ihrem Zeugnis befinden wird.

Bewerbung mit ausländischem Zeugnis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) im Ausland erworben haben, können Sie durch eine staatliche Anerkennung Ihres ausländischen Reifezeugnisses die Zulassung zu einem Studium an der HS Pforzheim erhalten. Reine Übersetzungen des ausländischen Zeugnisses in die deutsche Sprache werden nicht anerkannt.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland finden Sie hier.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer HZB

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr ausländisches Reifezeugnis von folgender Stelle anerkennen lassen:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Die Anerkennung Ihres Zeugnisses (mit einer Durchschnittsnote zur Vergabe von Studienplätzen in deutscher Deutung) muss vor einer Bewerbung an der Hs Pforzheim vorliegen.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und mit ausländischer HZB

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) im Ausland erworben haben (gilt auch für EU-Bürger*innen), müssen Sie die Prüfung sowie Anerkennung Ihres ausländischen Reifezeugnisses bei folgender Stelle beantragen:

Studienkolleg Konstanz
HTWG Konstanz
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz

Sie schicken ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis der Schule) an das Studienkolleg. Dort wird bestätigt, dass das Zeugnis dem deutschen Hochschulzugangs-Standard (Abitur / Fachhochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife) entspricht. Nachdem Sie diese Bestätigung erhalten haben, können sie diese ihrer Bewerbung beifügen. Bitte achten Sie darauf, dass in dieser Anerkennung steht: Berechtigung für "künstlerische Fächer" oder "Design" oder "alle Fachrichtungen".
Falls Ihr Abschluss für ein Studium in Baden-Württemberg nicht ausreichend ist, bietet das Studienkolleg Konstanz ein 2 Semester langes Vorbereitungsprogramm an. Zu beachten ist hierbei, dass wir nur Bewerber*innen annehmen können, die den G- oder T-Kurs absolviert haben.
Bitte bedenken Sie, dass es einige Wochen dauern kann, bis sie die Anerkennung erhalten.

Die Anerkennung Ihres Zeugnisses (mit einer Durchschnittsnote zur Vergabe von Studienplätzen in deutscher Deutung) muss vor einer Bewerbung an der HS Pforzheim vorliegen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Bewerbungen ohne diese Anerkennung nicht berücksichtigen können.

Härtefallanträge

Die Einreichung eines Härtefallantrages ist nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. In der Fakultät für Gestaltung entfällt daher die Möglichkeit, im Zuge der Sonderquoten, die in der HZVO geregelt sind, berücksichtigt zu werden. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.hs-pforzheim.de/studium/vor_dem_studium/bewerbung/sonderantraege.