Deine Bewerbungunterlagen hast du nun schon eingereicht.
Nach dem Bewerbungsschluss findet die Künstlerische Eignungsprüfung statt, welche sich aus Vorauswahl, Aufnahmeprüfung und Fachgespräch zusammensetzt.
Als erstes gibt es von unserer Seite eine Vorauswahl der eingereichten künstlerischen Arbeiten durch den Aufnahmeausschuss.
Danach (ca. 2 - 3 Wochen nach Bewerbungsschluss) wirst du im Bewerbungsportal informiert, ob du zur künstlerischen Eignungsprüfung (Aufnahmeprüfung und Fachgespräch) an die Fakultät für Gestaltung eingeladen wirst. Plane bitte für Aufnahmeprüfung und Fachgespräch ein bis zwei Tage vor Ort in Pforzheim ein.
Unter Umständen können die Prüfungstermine auch online stattfinden – Ist dies der Fall, werden die Bewerber*innen rechtzeitig darüber benachrichtigt.
Die Aufnahmeprüfung ('Künstlerische Eignungsprüfung') findet ungefähr 5-6 Wochen nach Bewerbungsschluss statt und dauert (je nach Studiengang) 1 - 2 Tage: im ersten Prüfungsteil arbeitest du an künstlerischen Aufgabenstellungen, im zweiten Prüfungsteil an unterschiedlichen, auf den jeweiligen Studiengang bezogenen Themen. Die Aufgaben werden jeweils direkt bei Start der Prüfung verkündet. Im Anschluss folgt das Fachgespräch/Interview mit Professor*innen der Auswahlkommission.
Ungefähr zwei Wochen nach der Eignungsprüfung können Sie im Bewerbungsportal das Ergenbis der künstlerischen Eignungsprüfung nachlesen.
Falls Sie die Eignungsprüfung bestanden haben, erhalten Sie im Portal entweder
a) direkt einen Zulassungsbescheid,
oder,
b) einen Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren für einen Studienplatz. Möchten Sie das Studium bei uns beginnen, MÜSSEN Sie diesen Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren unbedingt fristgerecht bis 15. Juli bzw. 15. Januar per E-Mail an gestaltung.studicenter@hs-pforzheim.de bei uns einreichen. Die Studienplätze werden nach den Ergebnissen (Endpunktzahl) der Aufnahmeprüfung vergeben. Sollten Sie nicht zum Studium zugelassen werden, weil die Studienplätze nicht ausreichen, haben Sie die darauffolgenden zwei Semester noch einmal die Möglichkeit, den Antrag zu stellen (siehe Satzung zur künstlerischen Eignungsprüfung).
Liegt der Zulassungsbescheid vor, können Sie einen Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation) ins erste Semester stellen.