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Hochschulzugangsberechtigung, Schulabschluss und Zeugnisanerkennung

Mit welchem Schulabschluss kann ich mich für einen Bachelor-Studiengang bewerben?

Wir können deutsche Schul-Abschlusszeugnisse (Abitur / Fachhochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife) mit folgendem Vermerk als Bewerbung bei uns akzeptieren: „…berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (alternativ: in Baden-Württemberg) zum Studium an Fachhochschulen / Universitäten." 

Wenn Sie Ihren Abschluss noch nicht gemacht haben fragen Sie bitte bei Ihrer Schule nach, ob sich ein solcher Vermerk auf Ihrem Zeugnis befinden wird.

 

Ausländische Studienbewerber

Ausländische Studienbewerber müssen ihre Schulzeugnisse unbedingt rechtzeitig vor einer Bewerbung bei der entsprechenden Stelle prüfen und anerkennen lassen. Das Zeugnis und dessen Anerkennung müssen bei der Bewerbung zusammen eingereicht werden

Nicht-EU-Bürger lassen Zeugnisse bitte beim Studienkolleg Konstanz anerkennen: Sie schicken ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis der Schule) an das Studienkolleg. Dort wird bestätigt, dass das Zeugnis dem deutschen Hochschulzugangs-Standard (Abitur / Fachhochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife) entspricht. Nachdem Sie diese Bestätigung erhalten haben, können sie diese ihrer Bewerbung beifügen. Bitte achten Sie darauf, dass in dieser Anerkennung steht: Berechtigung für "künstlerische Fächer" oder "Design" oder "alle Fachrichtungen".
Falls Ihr Abschluss für ein Studium in Baden-Württemberg nicht ausreichend ist, bietet das Studienkolleg Konstanz ein 2 Semester langes Vorbereitungsprogramm an. Zu beachten ist hierbei, dass wir nur Bewerber*innen annehmen können, die den G- oder T-Kurs absolviert haben.

Bitte bedenken Sie, dass es einige Wochen dauern kann, bis sie die Anerkennung erhalten. Wir weisen darauf hin, dass wir Bewerbungen ohne diese Anerkennung nicht berücksichtigen können.

EU-Bürger schicken ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte direkt ans Akademische Auslandsamt der HS Pforzheim. Nach Prüfung und Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung werden Ihre Unterlagen dann an das Studierendensekretariat der Fakultät für Gestaltung weitergeleitet.

Härtefallanträge

Die Einreichung eines Härtefallantrages ist nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. In der Fakultät für Gestaltung entfällt daher die Möglichkeit, im Zuge der Sonderquoten, die in der HZVO geregelt sind, berücksichtigt zu werden. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.hs-pforzheim.de/studium/vor_dem_studium/bewerbung/sonderantraege.