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FAQS Schulabschluss und Zeugnisanerkennung

Mit welchem Schulabschluss kann ich mich für einen Bachelor-Studiengang bewerben?

Wir können deutsche Schul-Abschlusszeugnisse (Abitur / Fachhochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife) mit folgendem Vermerk als Bewerbung bei uns akzeptieren: „…berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland (alternativ: in Baden-Württemberg) zum Studium an Fachhochschulen / Universitäten." 

Wenn Sie Ihren Abschluss noch nicht gemacht haben fragen Sie bitte bei Ihrer Schule nach, ob sich ein solcher Vermerk auf Ihrem Zeugnis befinden wird.

 

Ausländische Studienbewerber

Ausländische Studienbewerber müssen ihre Schulzeugnisse unbedingt rechtzeitig vor einer Bewerbung bei der entsprechenden Stelle prüfen und anerkennen lassen. Das Zeugnis und dessen Anerkennung müssen bei der Bewerbung zusammen eingereicht werden

Nicht-EU-Bürger lassen Zeugnisse bitte beim Studienkolleg Konstanz anerkennen: Sie schicken ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis der Schule) an das Studienkolleg. Dort wird bestätigt, dass das Zeugnis dem deutschen Hochschulzugangs-Standard (Abitur / Fachhochschulreife / Fachgebundene Hochschulreife) entspricht. Nachdem Sie diese Bestätigung erhalten haben, schicken Sie sie zusammen mit allen anderen Bewerbungsunterlagen an unser Studierendensekretariat (Adresse: Studierendensekretariat Fakultät für Gestaltung, Holzgartenstr. 36, 75175 Pforzheim, Deutschland). Bitte achten Sie darauf, dass in dieser Anerkennung steht: Berechtigung für "künstlerische Fächer" oder "Design" oder "alle Fachrichtungen".

EU-Bürger schicken ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte direkt ans Akademische Auslandsamt der HS Pforzheim. Nach Prüfung und Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung werden Ihre Unterlagen dann an das Studierendensekretariat der Fakultät für Gestaltung weitergeleitet.

Härtefallanträge

Die Einreichung eines Härtefallantrages ist nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich. In der Fakultät für Gestaltung entfällt daher die Möglichkeit, im Zuge der Sonderquoten, die in der HZVO geregelt sind, berücksichtigt zu werden. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.hs-pforzheim.de/studium/vor_dem_studium/bewerbung/sonderantraege.