Deine Bewerbungsunterlagen hast du nun schon eingereicht.
Nach dem Bewerbungsschluss findet die Künstlerische Eignungsprüfung statt, welche sich aus Vorauswahl, Aufnahmeprüfung und Fachgespräch zusammensetzt.
Als erstes gibt es von unserer Seite eine Vorauswahl der eingereichten künstlerischen Arbeiten durch den Aufnahmeausschuss.
Danach (ca. 2 Wochen nach Bewerbungsschluss) wirst du im Bewerbungsportal informiert, ob du zur künstlerischen Eignungsprüfung (der Aufnahmeprüfung und einem fachbezogenen Gespräch) an die Fakultät für Gestaltung eingeladen wirst.
Die Künstlerische Eignungsprüfung findet dann ungefähr 5-6 Wochen nach Bewerbungsschluss statt und dauert (je nach Studiengang) 1 - 2 Tage: im ersten Prüfungsteil arbeitest du an künstlerischen Aufgabenstellungen, im zweiten Prüfungsteil an unterschiedlichen, auf den jeweiligen Studiengang bezogenen Themen. Die Aufgaben werden jeweils direkt bei Start der Prüfung verkündet. Im Anschluss folgt das Fachgespräch/Interview mit Professor*innen der Auswahlkommission.
Plane bitte für die künstlerische Eignungsprüfung ein bis zwei Tage vor Ort in Pforzheim ein.
Unter Umständen können die Prüfungstermine auch online stattfinden – Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig von uns darüber benachrichtigt.
ACHTUNG: Die HS Pforzheim versendet keine Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide per Post. Bitte lade deinen Bescheid selbst aus dem Bewerbungsportal herunter.
Ergebnis der Eignungsprüfung
Ungefähr zwei Wochen nach der Eignungsprüfung kannst du im Bewerbungsportal das Ergebnis der künstlerischen Eignungsprüfung nachlesen.
Falls du die Eignungsprüfung bestanden hast, erhälst du im Portal direkt einen Zulassungsbescheid.
Liegt der Zulassungsbescheid vor, kannst du einen Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation) ins erste Semester stellen. Bitte informiere dich vorab, ob in deinem Studiengang ein Vorpraktikum abzuleisten ist, bevor du dich ins erste Semester einschreiben kannst.
Falls du einen Ablehnungsbescheid bekommst, enthält dieser evtl. den Hinweis, dass die Eignungsprüfung zwar bestanden wurde, aber momentan leider noch keine Zulassung möglich ist. Sollten durch eine Nachrück-Liste noch Plätze frei werden, kann es sein, dass du trotzdem noch kurzfristig einen Studienplatz erhälst.
Solltest du einen Aussschlussbescheid erhalten, bist du vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Hier geht's weiter zu Step 3, dem Vorpraktikum.
Ist für deinen Studiengang kein Vorpraktikum erforderlich, kannst du direkt zu Step 4, der Einschreibung, weitergehen.