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Gasthörerschaft

Ich will gerne für ein Semester als Gast an der Fakultät für Gestaltung Vorlesungen besuchen. Wie gehe ich vor?

Einige Punkte müssen Sie vorab beachten:

  • Sie brauchen auch als Gasthörer eine Hochschulzugangsberechtigung für Fachhochschulen / Universitäten in Baden-Württemberg (diesen Vermerk finden Sie auf Ihrem Schul-Abschlusszeugnis, siehe oben)
     
  • Es muss eine Gasthörergebühr entrichtet werden:

    80 € bei Vorlesungen bis zu 4 Semesterwochenstunden,
    160 € bei Vorlesungen bis zu 8 Semesterwochenstunden,
    200 € bei Vorlesungen bei mehr als 8 Semesterwochenstunden.

    Eine Ausnahme gilt seit Februar 2016 für Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern bereits Vorkenntnisse erworben haben: sie dürfen als Gasthörer ausgewählte Veranstaltungen besuchen und die Hochschule Pforzheim verzichtet dann auf die ansonsten fällige Gasthörergebühr. 


Ablauf eines Antrags auf Gasthörerschaft:

1. Sie fragen formlos beim entsprechenden Studiengang / Dozenten an (Kontakt über die Wissenschaftlichen Mitarbeiter, die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf den Studiengangsseiten unter 'Ansprechpartner'), ob dieser Kapazität für Sie als Gasthörer hat. 

2. Bei einer positiven Antwort reichen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft mitsamt einem Passbild in unserem Studierendensekretariat ein. Sie werden dann von uns informiert, ob der Antrag von allen Stellen genehmigt wurde und wie/wohin Sie die Gebühren für die Gasthörerschaft überweisen müssen.

3. Nach Überweisung der Gebühren können Sie Ihren temporären Studierendenausweis im Studierendensekretariat der Fakultät für Gestaltung abholen – bitte bringen Sie dafür Ihren Überweisungsbeleg mit.